⚠ Österreichs größter Umweltskandal
LAUFEND AKTUALISIERT • 14. Juli 2026

Asbest im Burgenland, in Niederösterreich, der Steiermark und Wien

Jahrzehntelang wurde krebserregendes Asbest-Material aus burgenländischen Steinbrüchen auf öffentlichen Flächen, Straßen und Spielplätzen verbaut – bis in Wiens Straßen und das benachbarte Ungarn. proksch.legal prüft Ihre Rechte.

Burgenland
Niederösterreich
Steiermark
Wien
Ungarn

65+

Bestätigte Fälle

300+

Bürgermeldungen

≥ 1,6 Mrd. €

Materieller Mindestschaden

26 Mio. t

Abgebautes Asbest-Material seit 1990

4

Geschlossene Steinbrüche

Verjährungsfristen laufen bereits. Amtshaftungsansprüche verjähren drei Jahre ab Kenntnis von Schaden und Schädiger. Melden Sie sich jetzt – kostenlos und unverbindlich.

Der Skandal

Jahrzehntelange Versäumnisse – von Burgenland bis Wien

Greenpeace Österreich deckte ab November 2025 auf, dass in burgenländischen Steinbrüchen über Jahrzehnte stark asbesthaltiges Serpentinit-Gestein abgebaut und in ganz Ostösterreich als Schotter, Streusplitt und Asphaltbeimischung verwendet wurde.

Laut Greenpeace-Berechnung beträgt der materielle Mindestschaden bereits 1,6 Milliarden Euro – Gesundheitskosten noch nicht eingerechnet. Seit 1990 sollen rund 26 Millionen Tonnen asbesthaltigen Materials abgebaut und verbaut worden sein.

Vier Steinbrüche im Burgenland wurden im Jänner 2026 behördlich geschlossen. Bei einem Pressegespräch mit Greenpeace warnte ein Rechtsexperte vor Amtshaftungsklagen in Milliardenhöhe gegen das Land Burgenland. Am 1. Juli 2026 meldete Greenpeace erstmals Asbest-Asphalte auf acht Wiener Straßen – mit Laboranalysen, die nahezu reinen, hoch krebserregenden Amphibolasbest nachwiesen. Am 9. Juli 2026 bestätigte eine Rechtsstudie laut Greenpeace, dass auch EU-Mittel zur Schadensbewältigung herangezogen werden könnten.

Umweltmediziner Univ.-Prof. Dr. Hans-Peter Hutter (MedUni Wien) bezeichnete die Lage laut ORF NÖ als „definitiv ein Gesundheitsproblem". Greenpeace-Experte Stefan Stadler warnte gegenüber dem ORF, die bisherigen Funde seien „nur die Spitze des Eisbergs". Greenpeace hat eine interaktive Fundortkarte eingerichtet, auf der Betroffene Asbestfunde melden können.

Hinweis: Angaben über mögliche privatrechtliche Verantwortlichkeiten stützen sich ausschließlich auf die öffentlich verfügbare Medienberichterstattung. Eine zivilrechtliche Haftung einzelner Unternehmen wurde bisher nicht gerichtlich festgestellt.

Gesundheitliche Folgen

Asbest – ein stiller, tödlicher Schadstoff

Bereits ab 0,1 % Asbestanteil gilt Material als gefährlicher Abfall. Eingeatmete Fasern sind unheilbar. Die Latenzzeit beträgt typischerweise 15 bis 40 Jahre.

Asbest erkennen & reagieren

Wie erkenne ich möglicherweise betroffenes Material?

Nicht jedes asbesthaltiges Material ist erkennbar. Greenpeace Österreich hat wichtige Hinweise zusammengestellt:

Rechtliche Ansprüche

Welche Ansprüche kommen in Betracht?

proksch.legal prüft gemeinsam mit renommierten Expert:innen und Umweltmediziner:innen individuell, welche Ansprüche für Sie in Frage kommen.

Hinweis: Die folgende Darstellung beschreibt mögliche Anspruchsgrundlagen auf Basis der öffentlich bekannten Sachlage. Ob und inwieweit einzelne öffentliche Stellen oder Unternehmen tatsächlich haften, ist Gegenstand der rechtlichen Prüfung. Eine zivilrechtliche Haftung einzelner Unternehmen wurde bisher nicht gerichtlich festgestellt.

Amtshaftung gegen Bundesländer

Haben Behörden den Abbau und Vertrieb asbesthaltigen Materials trotz bekannter Risiken genehmigt oder gebotene Schutzmaßnahmen unterlassen, haften die Bundesländer nach dem Amtshaftungsgesetz (AHG). Mögliche Anspruchsgrundlagen:

  • Fehlerhafter Vollzug behördlicher Schutzpflichten
  • Rechtswidrige oder leichtfertige Steinbruch-Genehmigungen
  • Unterlassene Warn- und Schutzmaßnahmen trotz Kenntnis des Risikos
  • Verletzung von Aufklärungs- und Informationspflichten

Mögliche Ansprüche gegen Unternehmen

Sollte sich bestätigen, dass am Abbau und Vertrieb beteiligte Unternehmen ihre Sorgfaltspflichten verletzt haben, kommen zivilrechtliche Ansprüche in Betracht – etwa nach:

  • § 1295 ABGB (deliktische Haftung) für Körper- und Vermögensschäden
  • Produkthaftungsgesetz (PHG), soweit anwendbar
  • Unterlassungs- und Beseitigungsansprüchen
  • Wertersatz für Liegenschafts- und Vermögenswertminderung

Eine Haftung konkreter Unternehmen wurde bisher nicht gerichtlich festgestellt. Alle Angaben basieren auf der öffentlichen Berichterstattung.

Für natürliche Personen

  • Schmerzengeld und Zukunftsschaden bei Gesundheitsbeeinträchtigung
  • Sanierungskosten für Privatgrundstücke und Gärten
  • Wertminderung von Eigenheimen und Liegenschaften
  • Kosten für Vorsorgeuntersuchungen und gesundheitliches Monitoring

Für Unternehmen & Institutionen

  • Entsorgungskosten für belastetes Material auf dem Betriebsgelände
  • Betriebsschließungen und nachweisliche Umsatzausfälle
  • Sanierungskosten und Wertminderung von Betriebsliegenschaften
  • Reputationsschäden und dokumentierte Kundenrückgänge
Keine finanziellen Hürden

Prozessfinanzierung – Ihr Recht ohne Vorleistung

proksch.legal strebt an, die Verfahrensfinanzierung über eine spezialisierte Prozessfinanzierungsgesellschaft sicherzustellen – damit Betroffene das Verfahren ohne finanzielles Risiko führen können.

Hinweis: Die Einbindung einer Prozessfinanzierungsgesellschaft ist in Vorbereitung und hängt von der Anzahl der Anmeldungen und den Erfolgsaussichten ab. Betroffene mit Rechtsschutzversicherung sollten parallel prüfen lassen, ob ihr Versicherungsschutz greift – proksch.legal unterstützt dabei. Details werden nach der Prüfungsphase kommuniziert.

Ihre Anwaltskanzlei

proksch.legal

proksch.legal ist eine Wiener Anwaltsboutique mit Schwerpunkten in Impact Litigation, Verfassungsrecht, streitigem Zivilrecht und digitalen Rechten. Dr. Wolfram Proksch und sein Team führen Verfahren vor österreichischen Gerichten bis hin zu VfGH, VwGH, EuGH und EGMR – mit dem Anspruch auf Substanz, nicht Größe.

Für die Sammel-Amtshaftungsklage im Asbest-Skandal arbeitet proksch.legal mit einem interdisziplinären Team aus renommierten Umweltmediziner:innen, Toxikolog:innen und gerichtlich beeideten Sachverständigen zusammen. Die Kombination aus juristischer und naturwissenschaftlicher Expertise ist in Asbestfällen – insbesondere bei der komplexen Kausalitätsfrage – unverzichtbar.

Durch die Bündelung der Ansprüche vieler Betroffener in einem koordinierten Sammelverfahren wird die Rechtsdurchsetzung effektiver und kostengünstiger. Die Verfahrensfinanzierung soll über eine spezialisierte Prozessfinanzierungsgesellschaft sichergestellt werden – damit Betroffene kein Kostenrisiko tragen.

Impact Litigation
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Ihr Weg zur Gerechtigkeit

So funktioniert die Sammelklage

01

Anmeldung

Kostenfrei registrieren mit Angaben zur Exposition und allfälligen Schäden – unverbindlich und DSGVO-konform.

02

Prüfung

proksch.legal prüft gemeinsam mit medizinischen Sachverständigen Schlüssigkeit und Erfolgsaussichten.

03

Finanzierung

Bei positiven Aussichten wird die Einbindung einer Prozessfinanziererin geprüft, die das Kostenrisiko übernimmt.

04

Mandat

Sie entscheiden, ob Sie proksch.legal beauftragen. Das Mandatsverhältnis entsteht erst durch schriftliche Beauftragung.

05

Durchsetzung

Wir bündeln Ansprüche, koordinieren Sachverständige und führen das Verfahren gegen die Verantwortlichen.

Sind Sie betroffen?
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Die Registrierung ist kostenlos und unverbindlich. proksch.legal prüft Ihre Ansprüche – und setzt sie im Rahmen der Sammelklage durch. Kein Kostenrisiko durch Prozessfinanzierung.

Schritt 1: Betroffenheit anmelden

Füllen Sie das Formular aus. Das Team von proksch.legal meldet sich nach der Prüfung bei Ihnen – kostenlos, unverbindlich, DSGVO-konform.

Häufige Fragen

FAQ zur Asbest-Sammelklage

Was ist eine Amtshaftungsklage und gegen wen richtet sie sich?

Muss ich bereits erkrankt sein, um Ansprüche geltend zu machen?

Welche Verjährungsfristen gelten?

Fallen für mich Kosten an?

Was ist Prozessfinanzierung und wie funktioniert sie?

Können auch Unternehmen Ansprüche anmelden?

Wie werden meine Daten gemäß DSGVO geschützt?
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